Prüfpflicht in den Wohnanlagen

 

Liebe Mieterinnen und Mieter,

 

nach Inkrafttreten der geänderten Trinkwasserverordnung besteht eine klare Prüfpflicht zur Beprobung des Warmwassers auf Legionellen bei Wohnanlagen mit zentraler Warmwasserversorgung. Diese ist bindend und zwingend erforderlich.

 

Bei der Beprobung werden an verschiedenen Entnahmestellen in Wohnungen und im Heizraum, Wasserproben gezogen und im Labor geprüft. Über einen Aushang in Ihrem Treppenhaus werden Sie über das Messergebnis informieren. Sollte eine Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, wird diese sofort dem Gesundheitsamt gemeldet.

 

Legionellen können insbesondere bei immungeschwächten Personen zu Erkrankungen führen, wenn sie mit fein zerstäubtem Wasser (zum Beispiel beim Duschen) eingeatmet werden. Legionellen sind im Trinkwasser, das in der Regel zwar sehr rein, aber eben nicht steril ist, stets vorhanden. In stagnierendem Warmwasser zwischen 25° bis 50° C können sie sich stark vermehren und gesundheitsgefährdende Konzentrationen bilden, sterben aber bei Temperaturen um 60° C ab.

 

Nach unseren bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass das Problem auch bei technisch einwandfrei arbeitenden Warmwasserversorgungen auftreten kann, wenn nicht an allen Entnahmestellen in einer Wohnung (also auch zum Beispiel am häufig wenig genutzten Waschbecken einer Gästetoilette) regelmäßig großzügig heißes Wasser gezapft wird.

 

Zur Sicherstellung einer optimalen Trinkwasserhygiene empfehlen wir Ihnen schon heute:

  • Lassen Sie möglichst einmal täglich, wenigstens aber alle 3 Tage (72 Std.), heißes Wasser an allen Entnahmestellen (Waschbecken, Badewanne, Dusche, Duschschlauch, Duschkopf, Küchenspüle) Ihrer Wohnung für 2 – 3 Minuten ablaufen. Hierzu bewegen Sie den Hebel Ihrer Mischbatterie bitte auf maximal warm bzw. drehen bei Zweihandbatterien nur das warme Wasser auf.
  • Spülen Sie Ihre Leitungen nach mehrtägiger Abwesenheit stets gründlich mit heißem Wasser bevor Sie duschen.
  • Reinigen Sie in regelmäßigen Abständen Perlatoren und Duschköpfe.

 

Wir bitten Sie dringend diesen Empfehlungen zu folgen und so dazu beizutragen, dass eine einwandfreie Qualität Ihres Wassers erhalten bleiben kann.

 

Sollte Ihre Wohnanlage / Ihr Gebäude nicht mit einer zentralen Warmwasserversorgung ausgestattet sein, möchten wir Sie hiermit trotzdem hinsichtlich der Legionellenbildung im Trinkwasser informieren. In diesem Fall bitten wir Sie als Nutzer, im Rahmen der Ihnen obliegenden Eigenverantwortung, die beschriebenen, vorbeugenden Maßnahmen durchzuführen.

 

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die natürlich in unserer Umwelt vorkommen. Sie können sich im Leitungssystem bei Temperaturen zwischen 30 und 50°C und bei längeren Verweilzeiten (Stagnation) stark vermehren.

 

Welche Arten von Erkrankungen können Legionellen hervorrufen?

Legionellen können zwei unterschiedlich verlaufende Krankheiten hervorrufen. Das sog. „Pontiac Fieber“, das mit Symptomen, wie bei einem grippalen Infekt, einhergeht und nach wenigen Tagen auch unbehandelt wieder abklingt. Als wesentlich schwerere Erkrankung kann die sogenannte „Legionärskrankheit“ auftreten, bei der auf grippeartige Symptome eine schwere Lungenentzündung mit hohem Fieber folgt, die in vielen Fällen im Krankenhaus behandelt werden muss. Deshalb sollte bei unklaren, akut auftretenden Atemwegsbeschwerden oder Fieber die (haus-)ärztliche

Betreuung über die Möglichkeit des Auftretens einer Legionelleninfektion informiert werden.

 

Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?

Eine Infektionsgefahr ist erst dann gegeben, wenn erregerhaltiges Wasser über die Luftröhre in die Lunge gelangt. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

– Beim Einatmen von erregerhaltigem Wasser als Aerosol (das heißt, feinst zerstäubte Wasserpartikelchen, Wassertröpfchen, wie z. B. in Nebel). Hier stellen insbesondere Duschen, aber auch Aerosole aus Whirlpools oder Fontänen Gefahrenquellen dar.

– Bei einer „Aspiration“ (das heißt, wenn man sich beim Trinken versehentlich „verschluckt“ und dadurch Wasser in die Lunge gelangt). Dies spielt vor allem bei Personen mit Schluckstörungen eine Rolle.

 

Das Trinken von erregerhaltigem Wasser ist ungefährlich. Eine Übertragung der Legionellen von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

 

Welche Personen sind besonders gefährdet?

Eine Legionelleninfektion kann prinzipiell jeden treffen, doch sind vor allem Personen mit geschwächtem Abwehrsystem (z. B. durch eine Chemotherapie, durch die dauerhafte Einnahme von Cortison, Diabetiker) oder Schluckstörungen (z. B. nach einem Schlaganfall) gefährdet. Weitere Risikofaktoren können Lungenvorerkrankungen, Rauchen oder ein hohes Lebensalter sein. Diese besonders gefährdeten Personen sollten ihren behandelnden Arzt kontaktieren und über den Legionellennachweis informieren.

 

Was können die Nutzer tun, um das Infektionsrisiko zu reduzieren?

– Für weitergehende Trinkwasseruntersuchungen, Arbeiten an der Installation oder Desinfektionsmaßnahmen, sollte dem Fachpersonal Zutritt zu der Wohnung gewährt werden.

– Tätigkeiten, bei der Warmwasser fein zerstäubt wird (Aerosolbildung), sind zu vermeiden.

– Das Warmwasser sollte vor dem Duschen möglichst ohne zu spritzen solange ablaufen, bis heißes Wasser kommt.

– Zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation ist abgepacktes Wasser zu verwenden.

– Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und –schläuche sowie Perlatoren regelmäßig, z. B. mit verdünnter Essigessenz, entkalkt oder ggf. ausgetauscht werden.